Ruhestandseinkommen
Wie viel Einkommen brauchen Sie im Ruhestand?
Die entscheidende Frage lautet nicht, welche Bruttorente später auf einem Bescheid steht. Entscheidend ist, welcher Nettobetrag Ihnen nach Steuern, Sozialabgaben und festen Verpflichtungen tatsächlich zur Verfügung stehen soll.
Vielleicht kennen Sie Ihre voraussichtliche gesetzliche Rente. Vielleicht bestehen zusätzlich eine betriebliche Versorgung, private Verträge, ein Depot oder Ersparnisse. Trotzdem bleibt häufig offen, ob diese Werte zusammen für das Leben reichen, das Sie sich im Ruhestand wünschen.
Beginnen Sie beim gewünschten Nettoeinkommen
Stellen Sie sich vor, Ihr Ruhestand würde im nächsten Monat beginnen. Welcher monatliche Nettobetrag müsste Ihnen zur Verfügung stehen, damit Sie Ihren Lebensstandard dauerhaft halten können? Berücksichtigen Sie dabei Wohnen, Lebenshaltung, Mobilität, Gesundheit, Reisen, Unterstützung der Familie, feste Verpflichtungen und eine Reserve für Unvorhergesehenes.
Pauschale Prozentsätze des letzten Einkommens können eine erste Orientierung liefern. Sie ersetzen jedoch keine persönliche Bedarfsermittlung. Zwei Menschen mit gleichem Einkommen können im Ruhestand vollkommen unterschiedliche Ausgaben und Ziele haben.
Alle Werte brauchen dieselbe Kaufkraft
Ein Betrag von 2.500 Euro besitzt in vielen Jahren voraussichtlich nicht mehr dieselbe Kaufkraft wie heute. Deshalb müssen gewünschter Bedarf, Rentenansprüche und weitere Einkünfte auf derselben Preisbasis verglichen werden.
Eine verständliche Vorgehensweise besteht darin, zunächst alles in heutiger Kaufkraft auszudrücken. Die spätere Inflation wird in der Berechnung berücksichtigt, ohne dass der Interessent sein gewünschtes Einkommen in schwer vorstellbaren künftigen Euro angeben muss.
Die Bruttorente ist nicht der verfügbare Betrag
Von einer gesetzlichen Bruttorente können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern abgehen. Außerdem weist die Renteninformation künftige Beträge aus, ohne den späteren Kaufkraftverlust abzuziehen. Eine Bruttorente aus der Renteninformation darf deshalb nicht unmittelbar mit dem heute gewünschten Nettoeinkommen verglichen werden.
Für eine langfristige Planung werden die Annahmen zu Abgaben, Steuern und Rentensteigerungen dokumentiert. Sie müssen später regelmäßig aktualisiert werden, weil sich persönlicher Status und Rechtslage ändern können.
Den noch ungedeckten Bedarf bestimmen
Erst wenn diese Lücke nachvollziehbar ermittelt wurde, lässt sich berechnen, welches Kapital zum Ruhestandsbeginn benötigt wird. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Entnahmen während des Ruhestands mit der Inflation wachsen sollen und die Versorgung möglicherweise deutlich länger benötigt wird als bis zur durchschnittlichen Lebenserwartung.
Was auf dem Weg zum Ziel passieren kann
- Die Inflation fällt höher oder niedriger aus als angenommen.
- Der Ruhestand beginnt früher oder später.
- Einkommen, Sparmöglichkeiten oder feste Verpflichtungen verändern sich.
- Kapitalmärkte entwickeln sich vor oder nach Ruhestandsbeginn ungünstig.
- Die Versorgung wird wegen eines langen Lebens länger benötigt.
- Steuern, Sozialabgaben oder gesetzliche Leistungen ändern sich.
Eine belastbare Planung betrachtet deshalb mehrere mögliche Entwicklungen. Sie ist keine Vorhersage und keine Garantie.
Der nächste Rechenschritt
Aus der Versorgungslücke, der verfügbaren Sparrate, einer möglichen Einmalanlage, der verbleibenden Zeit und der geplanten Entnahmephase lässt sich die Rendite ableiten, die zur Erreichung des Ziels benötigt wird. Diese persönliche Altersversorgungsrendite zeigt, ob die bisher gewählte Anlageform rechnerisch zum Ziel passen kann.
Was bedeutet persönliche Altersversorgungsrendite? →
Ihre Zahlen gemeinsam ordnen
Das erste ausführliche Orientierungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie mir bitte mit Vor- und Nachnamen, Telefonnummer und dem Grund Ihrer Kontaktaufnahme. Senden Sie zunächst keine vertraulichen Unterlagen.
E-Mail-Anfrage vorbereitenQuellen und Hinweis
- Deutsche Rentenversicherung: Meine Post von der Rente
- Statistisches Bundesamt: Verbraucherpreisindex
- Statistisches Bundesamt: Sterbetafeln und Lebenserwartung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Berechnungen beruhen auf Annahmen; Ergebnisse können nicht garantiert werden.
